IG Kindertagespflege Rösrath
Ihr Kind in guten Händen

Was ist Kindertagespflege?
Kindertagespflege ist eine Betreuungsform für Kinder in der Regel ab Geburt bis zum Alter von 3 Jahren als Alternative zur U3-Betreuung in einer Kita.
Die Betreuung findet altersgerecht in kleinen Gruppen und familiärer Atmosphäre mit fester Bezugsperson statt, um den Bedürfnissen von Kleinkindern gerecht zu werden.
Kindertagespflegepersonen werden in der Ausbildung unter anderem im Bereich Pädagogik der frühen Kindheit, Kommunikation und erste Hilfe am Kleinkind geschult. Zusätzlich werden wir von den Fachberatern des Jugendamtes geprüft und es findet eine Beurteilung der persönlichen Eignung und der Räumlichkeiten statt. Es muss außerdem ein Gesundheits- und ein Führungszeugnis vorgelegt werden.
Erst nach vollständiger Überprüfung durch das zuständige Jugendamt, Fachausbildung mit Kolloquium und Erteilung einer offiziellen Pflegeerlaubnis darf man als Kindertagespflegeperson arbeiten. Einzelne Kindertagespflegepersonen dürfen höchstens 5 fremde Kinder betreuen, Großtagespflegestellen (ein Zusammenschluss mehrerer KTPP) dürfen insgesamt neun fremde Kinder betreuen.
In der Regel findet die Betreuung in kindgerechten Räumlichkeiten im Haushalt der Kindertagespflegeperson statt, aber auch eine Betreuung in separaten, extra dafür zur Verfügung stehenden Räumen ist möglich.
Alle diese Grundlagen finden sich im KiBiz (Kinderbildungsgesetz) verankert, welches auch bei Kindergärten Anwendung findet. Wie im KiBiz festgelegt besteht in der Kindertagespflege genau wie in den Kindergärten ein eigenständiger Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag. Die Förderung des Kindes in der Entwicklung seiner Persönlichkeit und die Beratung und Information der Eltern insbesondere in Fragen der Bildung und Erziehung sind Kernaufgaben der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege (§ 3 des KiBiz).
Eltern, deren Kinder in Kindertagespflege betreut werden, haben einen rechtlichen Anspruch auf Vertretung im Falle von Urlaub oder Krankheit der Tagespflegeperson. Die Stadt Rösrath stellt hierfür eine Vertretungslösung zur Verfügung, um Eltern in Kindertagespflege maximale Zuverlässigkeit zu gewährleisten.
Seit dem 01.08.2013 ist aufgrund der Professionalisierung in der Kindertagespflege der gesetzliche Anspruch auf einen U-3-Platz genauso erfüllt wie mit einem Kindergartenplatz.
Der gesetzliche Anspruch auf einen Kita-Platz mit 3 Jahren bleibt hiervon unberührt.